Anwalt Aufhebungsvertrag Arbeitsvertrag
Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge
Dass ein Arbeitsvertrag aufgehoben wird, kommt im Arbeitsrecht immer wieder vor. Der Aufhebungsvertrag dient dazu, das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu beenden. Das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht bieten ausreichend Spielraum für einen Aufhebungsvertrag. Vermeiden Sie mit unseren Anwälten für Aufhebungsverträge typische Fallstricke , sodass beide Seiten, also Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer davon profitieren.
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Das Arbeitsverhältnis muss und kann nicht immer durch eine Kündigung enden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt. Trotzdem kann der Arbeitgeber ein großes Interesse daran haben, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Aber auch der Arbeitnehmer ist häufig froh, wenn er das Unternehmen verlassen kann. Bestenfalls mit einer Abfindung. Die Aufhebung von einem Arbeitsverhältnis wird in einem einvernehmlichen und freiwilligen Vertrag geregelt. Hier werden dann die wesentlichen Punkte für beide Seiten berechenbar vereinbart. In diesem Aufhebungsvertrag steht zum Beispiel der Beendigungszeitpunkt. Dieser ist dann nicht mehr an eine Kündigungsfrist gebunden. Auch die Höhe und die Voraussetzungen der Entschädigungszahlung für den freiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes sind zu regeln. Zusätzlich wird fast immer die Zusage eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses vereinbart. Für den Arbeitgeber ist ein wichtiger Vorteil, dass der Betriebsrat nicht zwingend beteiligt ist.
Aufhebungsvertrag Vorteile
Wenn das Arbeitsverhältnis freiwillig und ohne Kündigung beendet wird, kann eine Abfindung im Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Durch die Zusage einer finanziellen Entschädigung kann der Mitarbeiter nämlich dazu bewegt werden, einer Beendigung zuzustimmen, obwohl er Kündigungsschutz genießt. Die Höhe der Zahlung richtet sich im Arbeitsrecht fast immer nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem monatlichen Bruttogehalt der letzten Jahre. Als Faustformel gilt ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht.
Aufhebungsvertrag Nachteile
Wenn der Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag ohne Kündigung unterschreibt, obwohl er das nicht muss, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten. Das Arbeitsamt geht dann davon aus, dass er vorsätzlich und deshalb selbst verschuldet arbeitslos geworden ist. Diese freiwillige Arbeitsaufgabe ist dann ein versicherungswidriges Verhalten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dann um die Dauer der Sperrzeit gekürzt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer für bis zu drei Monate sein Arbeitslosengeld riskiert. Dieses Risiko einer Sperrzeit durch den Aufhebungsvertrag kann aber verringert werden. Entweder dadurch, dass schon die Abfindung um den entsprechenden Betrag steigt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitnehmer beweisen kann, dass er seine Arbeitsstelle sowieso verloren hätte. Beispielsweise weil dem Arbeitgeber ein betriebsbedingter Kündigungsgrund zur Verfügung steht.
Zertifizierte Expertise
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS sind erfahren und in hohem Maße spezialisiert. Unsere Erfahrung in hunderten arbeitsrechtlicher Fälle spiegelt sich in zahlreichen Fachanwaltschaften wieder. Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht . Herr Christoph Brühl hat ebenso den Fachanwalt für Arbeitsrecht und betreut ebenfalls schwerpunktmäßig Mandate im gesamten Arbeitsrecht.
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