Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Köln, Bonn und bundesweit
Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Köln und Bonn
Sie stecken in Zahlungsschwierigkeiten und sind auf der Suche nach einem spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht? Dann sind Sie bei AHS Rechtsanwälte genau richtig! Mit unseren fachkundigen Anwälten für Insolvenzrecht vertreten und beraten wir Gläubiger und Schuldner seit über zwei Jahrzehnten kompetent in allen Fragen des Insolvenzrechts. Dabei zeichnen wir uns sowohl durch langjährige Erfahrung als auch ein fundiertes Fachwissen aus, welches sich u.a. in dem uns verliehenen Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht.“ widerspiegelt.
Von der Vorbereitung von Insolvenzanträgen über die Begleitung im Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung – unsere hochqualifizierten Insolvenzanwälte stehen mit ihrer Expertise stets an Ihrer Seite und finden für Sie den bestmöglichen Lösungsweg, um Sie schnell aus den Schulden zu führen. Selbstverständlich unterstützen unsere spezialisierten Anwälte für Insolvenzrecht mit ihrem umfassenden Know-how auch Unternehmen bei Sanierungen zur Abwendung der Insolvenz und vertreten Geschäftsführer in Strafverfahren (z.B. wegen Insolvenzverschleppung).
Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch und profitieren auch Sie bei Ihrem insolvenzrechtlichen Anliegen von der Kompetenz und Erfahrung unserer Rechtsanwälte für Insolvenzrecht – vor Ort in unseren Anwaltskanzleien in Köln und Bonn oder bundesweit online per Video-Call!
In 3 Schritten zu Ihrem Anwalt für Insolvenzrecht
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Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.
Mandantenbewertungen unserer Insolvenzanwälte
- Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (Privatinsolvenz), Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Sanierung
- Erstellung Antrag Privatinsolvenz
- Erstellung Regelinsolvenzantrag
- Sanierungsberatung und Entschuldung zur Abwendung des Insolvenzverfahrens
- Haftung des Insolvenzverwalters
- Prüfung der Pfändbarkeit von Einkommen und sonstigem Vermögen (Auto, Lebensversicherung, Immobilie u.a.)
- Gläubigerberatung zur Sicherung der Forderungen außerhalb und im Insolvenzverfahren
- Vertretung der Geschäftsführer im Verfahren der insolventen GmbH oder UG, auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Prüfung und Antragstellung zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung
- Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht
- Prüfung der Insolvenzakte des Insolvenzgerichts im Hinblick auf Restschuldbefreiung, Maßnahmen des Insolvenzverwalters
Unsere insolvenzrechtlichen Leistungen im Detail
Soll die Privatinsolvenz vorbereitet werden, so betreiben wir für Sie die die außergerichtliche Schuldenbereinigung als Voraussetzung für die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz). In der Regel bieten wir den Gläubigern den pfändbaren Teil des Einkommens an. Wir bescheinigen Ihnen die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Falls eine Entschuldung durch Verhandlungen für Sie keine Option ist, dann bietet die Privatinsolvenz den Ausweg aus der Schuldenspirale: in sechs Jahren können Sie schuldenfrei sein – auch ohne jede Gläubigerbefriedigung oder eigenes Einkommen.
Wir leisten alle Vorarbeiten, d.h. wir führen die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch, erstellen die notwendige Bescheinigung und füllen den Insolvenzantrag zur Privatinsolvenz für Sie aus. Sie müssen nur noch unterschreiben.
Das Insolvenzverfahren bzw. die Privatinsolvenz bietet nicht nur die Schuldenfreiheit nach spätestens drei Jahren. Während dieser Zeit erhalten Sie auch keine Mahnungen mehr oder „Drohbriefe“. Sie können also durchatmen, und zwar schon wenn Sie uns beauftragt haben. Denn sobald wir die Gläubiger anschreiben, sind diese gehalten, sich nur noch an uns zu wenden.
An das Insolvenzverfahren schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensperiode an. Diese mündet in die Erteilung der Restschuldbefreiung. Der Zeitraum von drei Jahren läuft ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Selbständigkeit nicht mehr zu retten, dann bietet das Regelinsolvenzverfahren eine Perspektive. Sind Sie Geschäftsführer einer insolventen GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft, dann sind Sie schon von Gesetzes wegen verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls machen Sie sich strafbar und haften u.U. persönlich für die Schulden der Gesellschaft.
Wir bereiten den Insolvenzantrag für Sie vor, Sie müssen nur noch unterschreiben. Fragen Sie nach unserem Festpreis für unseren Rundum-Service. Wir betreuen auch in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Insolvenzstraftaten, z.B. Insolvenzverschleppung.
Das Regelinsolvenzverfahren steht Selbstständigen und Unternehmern offen. Diese Verfahrensart gilt auch für ehemals Selbstständige, sofern diese mehr als 19 Gläubiger haben. Ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben, müssen ebenfalls einen Regelinsolvenzantrag stellen, wenn Schulden aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern bestehen.
Durch das Regelinsolvenzverfahren kann nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erlangt werden. Wird für eine juristische Person, z.B. GmbH, ein Insolvenzantrag gestellt, so werden diese Verfahren regelmäßig mangels Masse eingestellt und die Gesellschaft liquidiert.
Sie wollen sich sanieren. Wir bieten ein gezieltes und engagiertes Schuldenmanagement und können Ihnen so den Weg aus der Schuldenfalle durch eine erfolgreiche Sanierung ebnen. In Absprache mit Ihnen verhandeln wir mit den Gläubigern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmte Vergleichsvereinbarungen. Wir lassen uns nicht abwimmeln, sondern: Wir machen uns stark für Sie! Unser primäres Ziel ist die Insolvenzvermeidung, soweit diese möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür setzen wir uns ein. Wir vereinbaren beispielsweise Ratenzahlungen oder niedrige Einmalzahlungen bei gleichzeitigem Teil-Erlass von Schulden.
Viele Schuldner fragen sich, ob sie überhaupt pfändbares Vermögen haben. Dies beginnt außerhalb einer Insolvenz bei der Abgabe der Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) oder einer Kontenpfändung oder Lohnpfändung und setzt sich im Insolvenzverfahren fort. Wir prüfen die Pfändbarkeit Ihrer Vermögenswerte, dies betrifft das pfändbare Einkommen unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen , Ihre Guthaben auf Bankkonten sowie Ihre Sachwerte zu Hause und natürlich – Ihr Auto.
Der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren wird Ihnen vom Insolvenzgericht zugewiesen. Ob Sie einen „guten“ Verwalter bekommen, ist also vom Zufall abhängig. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen es zu Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter kommt. Hier beraten und vertreten wir Sie sachkundig.
Wir beraten Gläubiger zur Durchsetzung bestehender Ansprüche, z.B. im Rahmen eines erfolgreichen Inkassos . Im Insolvenzverfahren melden wir die Forderung zur Insolvenztabelle an und führen die Korrespondenz hierzu mit dem Insolvenzverwalter.
Geschäftsführer der insolventen GmbH sind aus verschiedenen Gründen haftbar. Das Insolvenzgericht reicht die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird regelmäßig wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt. Zugleich stellt der Insolvenzverwalter der GmbH Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer . In diesen Fällen verhandeln wir mit der Staatsanwaltschaft und dem Verwalter, um eine tragfähige Lösung zu erzielen. Wir vertreten Sie in allen Gerichtsverfahren.
Standorte unserer Anwälte für Insolvenzrecht in Köln und Bonn
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AHS Rechtsanwälte: Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht in Köln und Bonn
Unsere Rechtsanwälte für Insolvenzrecht der Kanzlei AHS empfangen Sie gerne in den modern ausgestatteten Räumlichkeiten am Standort Köln am Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln sowie am Standort Bonn in der Rüngsdorfer Str. 24, 53173 Bonn.
Beide Standorte liegen in zentraler Lage und sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal zu erreichen. Autofahrer finden direkt vor unseren Kanzleien oder in den umliegenden Straßen in der Regel problemlos einen Parkplatz.
Übrigens beraten unsere Insolvenzanwälte Sie auch gerne bundesweit per Video-Call!