Die Vermögensauskunft (mit PDF-Formular zum Download)
Im unten stehenden Absatz finden Sie ein Formularmuster für die Vermögensauskunft des Schuldners. Außerdem sind die entsprechenden Ergänzungsblätter (Gewerbetreibende, Grundvermögen & Land- und Forstwirtschaft, Lebensversicherung & Renten), das Vermögensverzeichnis für Gesellschaften sowie das Merkblatt für den Schuldner beigefügt.
Formular Vermögensauskunft als PDF zum Download:
Zum Download des PDF-Dokuments Vermögensauskunft / Vermögensverzeichnis des Schuldners:Formular Vermögensauskunft
Download Vermögensverzeichnis für Gesellschaften:
Vermögensverzeichnis Gesellschaften
Download der Ergänzungsblätter:
Ergänzungsblatt zu Nr. 10 und 15 LV und Renten (Lebensversicherung und Renten)
Ergänzungsblatt zu Nr. 12 Gewerbetreibende Gewerbetreibende
Ergänzungsblatt zu Nr. 22a und 23 Grundvermögen und LuF (Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft)
Download des Merkblatts:
Merkblatt Schuldner
Mit den bereitgestellten Dokumenten können sich Interessierte einen Überblick darüber verschaffen, was alles in der Vermögensauskunft abgefragt wird.
Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Informationen zur Vermögensauskunft des Schuldners:
Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers eine Auskunft über sein Vermögen abzugeben.
Hierbei hat der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung in seiner Vermögensauskunft - neben den persönlichen Angaben - alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände anzugeben.
Zum Vermögen zählen beispielsweise Bargeld, Forderungen, Wertpapiere, Kunst- und andere Wertgegenstände, Fahrzeuge, Grundstücksrechte oder Titel.
Außerdem muss der Schuldner in der Vermögensauskunft angeben, welche Vermögensverfügungen bzw. Veräußerungen er (entgeltlich und unentgeltlich) in den vergangenen Jahren getätigt hat und wie es um seine derzeitige Zahlungsfähigkeit steht.
Daneben wird die Vermögensauskunft auch bei Vergleichsverhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger verwendet. Der Nutzen liegt darin, dass der Gläubiger sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Schuldners machen kann.
Zu den erforderlichen Angaben fallen auch Unterhaltsverpflichtungen und das aktuelle Einkommen. Dieses Wissen ist wichtig für das Verhandeln eines Vergleichs.
Hat der Schuldner in den vergangenen zwei Jahren bereits die erforderlichen Angaben gemacht, muss er eine erneute Auskunft nur abgeben, wenn eine wesentliche Veränderung seiner Vermögensverhältnisse glaubhaft dargelegt werden kann.
Die wesentlichen Voraussetzungen und die Rechtsgrundlage der Vermögensauskunft im Rahmen der Zwangsvollstreckung ergeben sich aus § 802c ZPO.
Hilfe bei insolvenzrechtlichen Fragen:
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer Vermögensauskunft, bei der Geltendmachung von Forderungen sowie allen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren oder einer Zwangsvollstreckung. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht sowie im Vorfeld gegenüber Behörden und der Gegenseite.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Nina Haverkamp, Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Gerne vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Bonn oder Köln.