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Folgen bei Verstoß gegen Arbeitsanweisung
Wenn der Arbeitnehmer gegen eine Arbeitsanweisung des Arbeitgebers verstößt, kann das eine Abmahnung und eine Kündigung rechtfertigen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte in 2 Sa 97/16 die Kündigung eines Arbeitnehmers, der mehrfach nicht zu einer Sicherheitsschulung erschien, weil die Schulung eine Stunde vor dem üblichen Schichtbeginn stattfand.
Versetzung an einen anderen Arbeitsort
Die Gründe für die Versetzung an einen anderen Arbeitsort können vielfältig sein. Im Zweifel kann eine Änderungskündigung die Versetzung zwangsweise durchsetzen. Warum bei einer Versetzung aber sowohl die Interessen des Arbeitgebers, als auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, lesen Sie in unserem neuen Beitrag .