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Anzahlung beim Warenkauf und das Risiko des Totalverlust

Nina Haverkamp hat dem "Kölner Stadtanzeiger" ein Interview im Zusammenhang mit der Insolvenz des Autohaus Dirkes gegeben. In diesem Zusammenhang klärt Frau Haverkamp über das generelle Risiko auf, bei einer Anzahlung das Risiko des Totalverlusts tragen zu müssen. Das Interview stellen wir Ihnen hier im Folgenden und in der beigefügten PDF zur Verfügung.

  • Wieso bekommen Kunden im Fall einer Firmeninsolvenz ihre Anzahlung nicht zurück? Der Insolvenzverwalter hat für die Dauer des Verfahrens ein Zahlungsverbot. „Es soll verhindern, dass einige Gläubiger bevorzugt werden", sagt Haverkamp. Ist das Verfahren abgeschlossen, bekommen alle Betroffenen aus der Insolvenzmasse eine Quote ausgezahlt.
  • Macht es für sie einen Unterschied, ob die Sanierung gelingt? Ja. Denn bei einer erfolgreichen Sanierung ist die Gesamtsumme, die am Ende ausgezahlt wird, deutlich höher - das wirkt sich auch auf die Quote aus. In den vergangenen Jahren lag sie jedoch meist bei unter fünf Prozent.
  • In welchen Branchen trifft es Kunden besonders hart? Haverkamp nennt einige konkrete Beispiele: Küchenstudios, Möbel- und Autohäuser. „Überall da, wo ich ein Produkt nicht direkt von der Stange mitnehmen kann - wo also mehrere Wochen zwischen Anzahlung und Auslieferung liegen." Auch Internetbestellungen seien hier anfälliger. Das Risiko müssten Kunden mit einkalkulieren. „Wenn ich eine Anzahlung leisten soll, sollte ich mir überlegen, ob ich mir den Totalverlust leisten kann.
  • Sollte ich bei einem insolventen Unternehmen einkaufen? Es ist zumindest sicher. Die Situation ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine andere als zuvor: Sobald das Verfahren nämlich läuft, ist der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich, dass alle neuen Verpflichtungen erfüllt werden. „Ansonsten haftet er persönlich".
  • Im Fall Dirkes ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Ist das ungewöhnlich? Haverkamp sagt: Nein. Wird ein Insolvenzverfahren gegen eine GmbH oder eine AG eröffnet, dann gehen die Akten standardmäßig auch an die Staatsanwaltschaft. Die prüft dann, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt, aber auch andere mögliche Delikte wie die Veruntreuung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. Die liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Unternehmen kurz vor der Insolvenz nicht mehr die fälligen Krankenkassenbeiträge seiner Mitarbeiter bezahlt. Die Betroffenen können auch selbst Strafanzeige stellen - sie sollten sich laut Haverkamp aber keine zu großen Hoffnungen machen.
  • Welche großen Insolvenzen gab es in NRW zuletzt noch? Im Juni stellte die Bäckereigruppe Kronenbrot einen Insolvenzantrag (1.000 Mitarbeiter), im Juli auch Oebel (940 Mitarbeiter). Auch Solarworld (2017, 600 Mitarbeiter) und Air Berlin (2017, 8.000 Mitarbeiter, auch NRW betroffen) waren bekannte Fälle der vergangenen drei Jahre.

Beitrag veröffentlicht am
19. August 2019

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