Kosten beim Arbeitsgericht
Wie hoch sind die Kosten vor dem Arbeitsgericht und wer trägt sie?
Wenn es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt, führt der Weg oft vor das Arbeitsgericht. In der Regel wird vor den Arbeitsgerichten um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, die Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters oder eine Abfindung gestritten. Häufig stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Kosten beim Arbeitsgericht (oder der außergerichtlichen Vertretung) anfallen werden.
Das Thema " Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht " ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung, da es sowohl die Entscheidung beeinflusst, ob eine Klage eingereicht wird, als auch den Verlauf des Verfahrens. In diesem Blogbeitrag möchten wir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Kosten vor dem Arbeitsgericht und erläutern, wer die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren trägt, wie hoch diese sind, welche finanziellen Unterstützungen es gibt und wie sich die Kosten im Falle eines Vergleichs oder einer Niederlage verteilen.
Gerichtskosten Arbeitsgericht – Einleitung
Alle Arbeitsrechtsstreitigkeiten beginnen in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht. Sollte der Rechtsstreit in die Berufung oder Revision übergehen, ist das jeweilige Landesarbeitsgericht bzw. das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Wie bei fast allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, hängen auch beim Arbeitsgericht die Kosten maßgeblich vom Streit- bzw. Gegenstandswert der Klage ab. Wie der Streitwert in arbeitsrechtlichen Verfahren berechnet wird, erfahren Sie im Unterpunkt: „Der Streitwert in Arbeitsrechtsangelegenheiten“.
Weiterhin muss zwischen den Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht und den Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht unterschieden werden.
Wie hoch sind die Kosten für Klagen vor dem Arbeitsgericht?
Das Arbeitsgericht berechnet der unterlegenen Partei die Verfahrensgebühren und ggfs. die anfallenden Auslagen (wie zum Beispiel Portokosten, Kopierkosten, etwaige Gebühren für einen Sachverständiger oder Übersetzer usw.).
Die Verfahrensgebühren werden anhand des Streitwerts bemessen. Grundlage für die Berechnung ist die Anlage 2 zu § 34 Gerichtskostengesetz (GKG) . Beträgt der Streitwert beispielsweise 2.000,-€, so beträgt die einfache Gerichtsgebühr 89,-€. Die einfache Gerichtsgebühr muss nun mit dem sogenannten Kostensatz multipliziert werden. Für Verfahren vor dem Arbeitsgericht findet sich der entsprechende Multiplikator im 8. Teil der Anlage 1 zum GKG . Fällt das Gericht ein Urteil, dann beträgt gemäß Nr. 8210 der Anlage 1 zum GKB der Multiplikator 2. Die unterlegene Partei müsste demnach 178,-€ an Gerichtsgebühren bezahlen (Kostensatz 2 x 89,- € einfache Gebühr).
Wer trägt die Kosten beim Arbeitsgericht?
Die Kosten beim Arbeitsgericht sind immer von der Partei zu tragen, die die Klage verliert.
Unter Umständen fallen aber gar keine Gerichtskosten an. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsstreit in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich beendet wird. In der Praxis ist dies sogar der Regelfall. In diesen Fällen berechnet das Gericht unter Umständen höchstens die angefallenen Auslagen für Porto oder Sachverständige.
Anwaltskosten für Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Außerdem muss jede Partei in der ersten Instanz die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung selbst tragen. Hier gibt es eine Besonderheit zu den üblichen Verfahren vor den Zivilgerichten. Jede Partei trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht selbst; unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird . Dies dient dazu, dass Arbeitnehmer nicht davon abgehalten werden, im Zweifel gegen den Arbeitgeber zu klagen, weil die Angst bestehen könnte, dass man auch noch die Anwaltskosten des Arbeitgebers tragen müsste, falls der Rechtsstreit verloren wird.
Die Höhe der Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht wird ebenfalls anhand des Streitwerts bemessen, wenn nicht explizit etwas anderes mit dem Anwalt vereinbart wurde. Hierfür gilt dann als Berechnungsgrundlage das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) . Die genauen Kosten hängen dann davon ab, ob der Anwalt den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nur außergerichtlich oder erst bzw. auch noch in einem Prozesstermin vertritt. Bei einem normalen Verfahren mit einem Streitwert von 2.000,-€ werden sich die gesamten Anwaltskosten in der Regel zwischen 400 – 700 Euro bewegen. Das hängt auch davon ab, ob ein Vergleich geschlossen wird, oder nicht.
Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht . Wenn eine Partei die Kosten des Prozesses nicht selbst tragen kann und auch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, gibt es auch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht .
Der Streitwert bei Arbeitsgerichten
Wie wird der Streitwert ermittelt?
Der Streitwert ist die maßgebliche Berechnungsgrundlage für die zu erwartenden Kosten in zivilrechtlichen Streitigkeiten. In Arbeitsrechtsangelegenheiten ist die Bemessung häufig nicht so einfach, wie beispielsweise bei einer Kaufpreisforderung von 5.000,-€. Dort läge der Streitwert bei 5.000,-€ (sofern keine besonderen Umstände hinzukommen).
Bei einem Streit um eine Abmahnung oder Kündigung ist der Streitwert jedoch nicht so offensichtlich. Hier hat die Rechtsprechung bestimmte Richtwerte herausgearbeitet, die zur Orientierung dienen.
Einzelbeispiele zum Streitwert beim Arbeitsgericht
Als Beispiel sollen hier die gängigsten Grundsätze für die Bemessung des Streitwerts genannt werden:
- Beim Streit um eine arbeitsrechtliche Abmahnung beträgt der Streitwert: ein Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.
- Beim Streit um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung : ein bis maximal drei Bruttomonatsgehälter.
- Beim Streit um eine Kündigung ( Kündigungsschutzklage ): in der Regel maximal drei Bruttomonatsgehälter .
- Beim Streit um eine Arbeitszeugnis : zwischen 10% bis zu einem vollem Bruttomonatsgehalt .
Eine detaillierte und aktuelle Zusammenfassung zur voraussichtlichen Höhe des Streitwerts können Sie dem neuen 2024 veröffentlichten Streitwertkatalog der sogenannten Streitwertkommission entnehmen. Dieser kann selbstverständlich nur Anhaltspunkte für die wichtigsten Praxisfälle geben und ist nicht verbindlich.
Kosten Arbeitsgericht – Zusammenfassung:
- Alle Arbeitsrechtsprozesse beginnen in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht.
- Hierbei muss zwischen den gerichtlichen Kosten und den außergerichtlichen Kosten unterschieden werden.
- Wenn sich die Parteien in der ersten Instanz vergleichen, dann fallen keine Gerichtskosten an.
- Die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht werden anhand des Streitwerts bemessen.
- Die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht werden, wenn nicht individuell etwas anderes mit dem Anwalt vereinbart wurde, ebenfalls anhand des Streitwerts und dem RVG berechnet.
- In der ersten Instanz trägt jede Partei die Kosten der anwaltlichen Vertretung selbst. Unabhängig vom Ausgang der Klage.
- Für die Bemessung des Streitwerts in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt es bestimmte Bemessungsgrundsätze.
- Die Kosten eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht können auch von einer Rechtsschutzversicherung oder über Prozesskostenhilfe übernommen werden.
Expertenhilfe bei arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Wenn der Gang vor das Arbeitsgericht nicht mehr vermeidbar ist, kann fachlich kompetenter Rat den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen. Aber auch schon im Vorfeld kann durch gute außergerichtliche Vertretung in vielen Fällen ein Arbeitsprozess vermieden und eine sehr gute Lösung erzielt werden. Die Kosten sind in der Regel gut kalkulierbar und somit vorausschauend planbar. Sie sollten deshalb in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Dr. Patrizia Antoni, unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln und Bonn berät und vertritt Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn oder bundesweit per Video-Call.