Müssen Sportwetten-Gewinne versteuert werden?
Die Versteuerung von Gewinnen aus Sportwetten hätte weitreichende steuerliche Folgen zumindest für die Spieler, die durch Sportwetten regelmäßige höhere Gewinnbeträge erzielen. Das Einfahren regelmäßiger Verluste dagegen würde durch die Finanzverwaltung voraussichtlich eher als Liebhaberei abgetan.
Der folgende Fachbeitrag erörtert die Frage, ob Gewinne aus Sportwetten versteuert werden müssen.
Rechtsprechung zu Sportwetten und Steuern
- Am 16.09.1970 (I R 133/68) entschied der BFH: „Spielverträgen […] fehl[t] ein ernsthafter sittlicher und wirtschaftlicher Geschäftszweck. Sie dienten vielmehr allein der Befriedigung des privaten Spieltriebs und würden zur Unterhaltung und/oder zur Erreichung eines Spielgewinns abgeschlossen. Da kein ordentlicher Kaufmann Betriebsmittel bei geringen Gewinnaussichten und vom Zufall eines Glücksspiels abhängigem Erfolg einsetze, fehle die Möglichkeit eines irgendwie gearteten Zusammenhangs mit einem nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführten Betrieb.“
- Am 29.06.1983 entschied der BFH in Sachen VIII R 71/79, dass Gewinne aus Spielen, die nicht oder nur in geringem Maße durch das besondere Geschick des Spielers beeinflusst werden können, grundsätzlich steuerfrei sind.
- Für Sportwetten, insbesondere für Pferdewetten, hatte der BFH bereits mit Urteil vom 24.10.1969 - IV R 139/68 ausgeführt, dass Gewinne aus Pferdewetten selbst für einen Trabertrainer und Radrennfahrer, welcher über besondere interne Kenntnisse in der Pferdewetten-Szene verfügt, steuerfrei seien, da diese Kenntnisse seine Gewinnchancen objektiv nicht erhöhen. „Auch die ständige Beteiligung an den Wetten für sich allein gesehen“ [stellt] nach Auffassung des BFH in der gleichen Entscheidung „keine gewerbliche Tätigkeit dar.“
- Die Steuerpflicht von Pokergewinnen nach neuerer Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 dann bejaht, wenn die Tätigkeit nach außen hin in Erscheinung tritt und sich an eine Allgemeinheit wenden, vgl. BFH X R 43/12 . Hierbei läge ein Leistungsaustausch in der öffentlichen Darbietung der spielerischen Fähigkeit im Turnier gegen ein erfolgsabhängiges Preisgeld vor. In dem Zusammenhang soll es nicht entscheidend darauf ankommen, ob es sich beim Pokern um ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel handelt, sondern vielmehr darauf, ob dieses gewerbsmäßig betrieben wird. Ob und inwieweit diese Entscheidung daher auch auf Teilnehmer an Sportwetten übertragbar ist, ist äußerst fraglich.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei?
Was bedeuten diese Entscheidungen nun für den Bereich der Sportwetten? Nach der hier vertretenen Ansicht sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei , da es im Bereich der Sportwetten an der Kausalität zwischen Leistung und Gewinn fehlt. Im Gegensatz zum professionellen Pokerspieler (Kartenspieler) findet hier kein kausaler Leistungsaustausch statt. Der professionelle Pokerspieler kann den Ausgang bei einem Turnier maßgeblich durch sein Können beeinflussen und bei jeder gespielten Hand den Ausgang proaktiv mitbestimmen. Durch seine aktive Teilnahme am Spielgeschehen ist der Kartenspieler denknotwendig Bestandteil der Turnierveranstaltung.
Dies ist nicht vergleichbar mit dem Bereich der Sportwetten. Hier hat der Spieler keinen Einfluss auf das Spielgeschehen. Das jeweilige Sportereignis ist auch völlig unabhängig von der Person des Wettenden und findet statt, ob der Spieler wettet oder nicht.
Auch ist der Ausgang der Wette abhängig vom Zufall (Schiedsrichterentscheidung, verletzte Pferde oder Spieler, Glück- und Pech in Form von springenden Bällen, das Wetter u.v.m.). Sein Gewinn kann, wie bei anderen Glücksspielen auch (Roulette, Black Jack, Lotterie), nur durch die Wahrscheinlichkeitsberechnung passiv beeinflusst werden.
Der Bundesfinanzhof stellt in BFH X R 43/12 (2. Leitsatz) demgegenüber fest, dass
"das Turnierpokerspiel (hier: in den Varianten "Texas Hold'em" und "Omaha") nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht als reines --und damit per se nicht steuerbares (!!!)- Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen ist."
Bei einer konsequenten Fortführung dieser Grundsätze kann der Vergleich zwischen Turnierpoker und Sportwetten keine andere Einordnung zulassen. Dies ist die Qualifikation der Sportwetten - im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH - als ein nicht steuerbares Glücksspiel. Dem Glücksspiel fehlt es an einer Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung. Insbesondere wettet der Spieler bei Sportwetten in der Regel anonym im Internet oder an Spielautomaten und somit nicht gegen ein Entgelt am Markt für Dritte äußerlich erkennbar.
Im Übrigen wird nach ständiger Rechtsprechung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur dann verlassen, wenn eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr gegeben ist. Dieses ist nach vorstehenden Ausführungen bei Sportwetten jedoch gerade nicht der Fall.
Zusammenfassung Sportwetten & Steuern
- Aktuelle Rechtsprechungen zu Sportwetten und Einkommensteuer sind kaum vorhanden.
- Die bisherige Rechtsprechung spricht aber dafür, dass Sportwetten als steuerfreies Glücksspiel qualifiziert wird.
- Im Bereich der Sportwetten vertreten wir die Auffassung, dass es bereits am Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr für eine Versteuerung der Gewinne fehlt.
- Es fehlt nämlich an einem kausalen Leistungsaustausch.
- Der Spieler tritt darüber hinaus auch nicht erkennbar nach außen in Erscheinung und das Ergebnis hängt rein vom Zufall ab.
- Unserer Ansicht nach sind Sportwetten dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen.
Rechtliche Hilfe zu Sportwetten & Steuer
Wenn das Finanzamt Ihre Gewinne aus Sportwetten zur Einkommensteuer heranziehen möchte, unterstützen unsere Anwälte für Steuerrecht Sie gerne im Widerspruchsverfahren und der Begründung. Hierbei vertreten wir aus Überzeugung die Auffassung, dass diese Gewinne keine steuerbaren Einkünfte darstellen. Wir vertreten Sie auch vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht.