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Betriebsprüfung vom Finanzamt

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Betriebsprüfung vom Finanzamt

Viele Unternehmen werden gelegentlich bzw. regelmäßig vom Finanzamt geprüft. Dieses kommt manchmal überraschend, häufig ist es aber auch Folge einer vorangegangenen Versäumung steuerlicher Erklärungspflichten. Infolge der nicht rechtzeitigen bzw. überhaupt nicht erfolgenden Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen, ergehen Schätzungsbescheide mit der Aufforderung zur Zahlung der geschätzten Steuerbeträge.

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1. ANLIEGEN SCHILDERN

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail.

2. TERMIN VEREINBAREN

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3. HILFE VOM EXPERTEN

Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.

Unsere Leistungen im Überblick

Begleitung von Betriebsprüfungen

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt, prüfen den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die steuerrechtlichen Folgen daraus. Wenn möglich und sinnvoll, verhandeln wir mit dem Finanzamt zwecks Erreichens einer tatsächlichen Verständigung.

Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren

Ist das Ergebnis der Betriebsprüfung nicht annehmbar und die daraufhin ergangenen Steuerbescheide nicht hinnehmbar, führen wir das Einspruchsverfahren und gegebenenfalls das sich anschließende Finanzgerichtsverfahren für Sie. Vorab beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten.

Verteidigung bei Steuerhinterziehung

Sofern in dem Zusammenhang ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet wird, bestellen wir uns zu Ihrer Verteidigung. Es ist sinnvoll, sowohl die steuerrechtlichen als auch die strafrechtlichen Fragestellung in einer Hand zu haben. Diesbezüglich verfügt AHS Rechtsanwälte über langjährige Expertise.

Wir sind Ihre Ansprechpartner

Mandantenbewertungen

Rechtsgebiet: Steuerrecht
Ausgesprochen schnelle Arbeitsweise und Rückmeldungen, hohes persönliches Engagement Frau Dr. Antoni hat uns in einem sehr schwierigen Rechtsstreit erfolgreich zur Seite gestanden. Und dabei sind - neben der fachlichen Kompetenz - drei Punkte für uns ausgesprochen entlastend gewesen: Die zeitnahen Rückmeldungen auf all unsere Fragen und Anliegen, die ausgesprochen schnelle Arbeitsweise, der hohe persönliche Einsatz und das Engagement für uns als Mandanten in der Kanzlei. Mit dieser mandanten-zentrierten, proaktiven Arbeitsweise unterscheidet sich Frau Dr. Antoni und das Team von AHS ganz stark von anderen Rechtsanwaltskanzleien, bei denen man häufig immer wieder nachfragen muss, und die Dinge dann doch versanden. Hier jedoch nicht - und daher unsere klare Empfehlung.

FAQ bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt

Was mache ich, wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird?

Bleiben Sie ruhig, tragen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater. Wirken Sie mit und halten Sie die Kommunikation mit dem Finanzamt aufrecht.Muss ich wirklich zahlen, auch wenn ich einen absolut hohen Schätzungsbescheide erhalte?Das Finanzamt hat das Recht, einen Schätzungsbescheide zu erlassen, wenn es anders nicht in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Besteuerung vorzunehmen. Es darf hierbei jedoch keine Strafschätzung erfolgen. Darüber hinaus ist nichts verloren, solange Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Schätzungsbescheiden einlegen und idealerweise auch die bisher nicht erklärten Steuererklärungen vorbereiten. Wenn Sie einen Schätzungsbescheide erhalten, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Gibt es die Möglichkeit, die festgesetzten Steuern zunächst nicht zu bezahlen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Zahlung der Steuern bis zur Klärung der tatsächlich richtigen Besteuerungshöhe hinauszuzögern, zum Beispiel, wenn das Finanzamt die geforderten Steuern von der Vollziehung aussetzt. 

Wie lange dauert ein Einspruchsverfahren?

Leider gibt es keine festgesetzten Werte, wie lange ein Einspruchsverfahren dauert. Im Hinblick auf laufende Zinsen oder sonstige Kosten, kann es daher im Einzelfall sinnvoll sein, auch im Rahmen des Einspruchsverfahrens zumindest teilweise Steuerzahlungen zu leisten, sofern es Ihnen möglich ist. Bei Obsiegen, werden Ihnen zu viel gezahlte Steuern durch das Finanzamt erstattet.

Verjährt die Steuerforderung, wenn ich mich nicht melde?

Untätigkeit ist keine Lösung. Ist ein Steuerbescheid erst einmal bestandskräftig geworden, steht die Forderung des Finanzamtes fest. Es ist grundsätzlich möglich, dass irgendwann Zahlung Verjährung eintritt und die Forderung durch das Finanzamt nicht mehr geltend gemacht werden kann. In der Praxis ist dieses jedoch sehr selten und setzt lange Jahre der Untätigkeit des Finanzamtes voraus. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die gegen sie erhobenen Forderungen bereits Zahlungsverkehr sind, sprechen Sie uns an.

Der Steuerbescheid richtet sich gegen meine GmbH. Ich bin Geschäftsführer. Hafte ich persönlich?

Es ist möglich, den Geschäftsführer im Rahmen eines Haftungsbescheids für die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, wenn dieser seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten Sie einen Haftungsbescheid oder eine Vorprüfung zum Erlass eines Haftungsbescheids vom Finanzamt erhalten, setzen Sie sich unmittelbar mit uns oder Ihrem Steuerberater in Verbindung. Auch hier ist Untätigkeit meist die schlechteste Lösung.

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