Bleiben Sie ruhig, tragen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater. Wirken Sie mit und halten Sie die Kommunikation mit dem Finanzamt aufrecht.Muss ich wirklich zahlen, auch wenn ich einen absolut hohen Schätzungsbescheide erhalte?Das Finanzamt hat das Recht, einen Schätzungsbescheide zu erlassen, wenn es anders nicht in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Besteuerung vorzunehmen. Es darf hierbei jedoch keine Strafschätzung erfolgen. Darüber hinaus ist nichts verloren, solange Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Schätzungsbescheiden einlegen und idealerweise auch die bisher nicht erklärten Steuererklärungen vorbereiten. Wenn Sie einen Schätzungsbescheide erhalten, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Betriebsprüfung vom Finanzamt
Viele Unternehmen werden gelegentlich bzw. regelmäßig vom Finanzamt geprüft. Dieses kommt manchmal überraschend, häufig ist es aber auch Folge einer vorangegangenen Versäumung steuerlicher Erklärungspflichten. Infolge der nicht rechtzeitigen bzw. überhaupt nicht erfolgenden Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen, ergehen Schätzungsbescheide mit der Aufforderung zur Zahlung der geschätzten Steuerbeträge.
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FAQ bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Zahlung der Steuern bis zur Klärung der tatsächlich richtigen Besteuerungshöhe hinauszuzögern, zum Beispiel, wenn das Finanzamt die geforderten Steuern von der Vollziehung aussetzt.
Leider gibt es keine festgesetzten Werte, wie lange ein Einspruchsverfahren dauert. Im Hinblick auf laufende Zinsen oder sonstige Kosten, kann es daher im Einzelfall sinnvoll sein, auch im Rahmen des Einspruchsverfahrens zumindest teilweise Steuerzahlungen zu leisten, sofern es Ihnen möglich ist. Bei Obsiegen, werden Ihnen zu viel gezahlte Steuern durch das Finanzamt erstattet.
Untätigkeit ist keine Lösung. Ist ein Steuerbescheid erst einmal bestandskräftig geworden, steht die Forderung des Finanzamtes fest. Es ist grundsätzlich möglich, dass irgendwann Zahlung Verjährung eintritt und die Forderung durch das Finanzamt nicht mehr geltend gemacht werden kann. In der Praxis ist dieses jedoch sehr selten und setzt lange Jahre der Untätigkeit des Finanzamtes voraus. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die gegen sie erhobenen Forderungen bereits Zahlungsverkehr sind, sprechen Sie uns an.
Es ist möglich, den Geschäftsführer im Rahmen eines Haftungsbescheids für die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, wenn dieser seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten Sie einen Haftungsbescheid oder eine Vorprüfung zum Erlass eines Haftungsbescheids vom Finanzamt erhalten, setzen Sie sich unmittelbar mit uns oder Ihrem Steuerberater in Verbindung. Auch hier ist Untätigkeit meist die schlechteste Lösung.
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