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Nachtragsliquidator | Nachtragsliquidation

Nachtragsliquidator - Bundesweite Tätigkeit
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Nachtragsliquidator bestellen – bundesweite Tätigkeit

Sie möchten einen Nachtragsliquidator bestellen? Das Grundbuch ist wegen Grundschuld oder Sicherungshypothek für gelöschte Gesellschaft blockiert? Bei uns erhalten Sie professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Ihre Nachtragsliquidation – bundesweit. Als Experten mit 10-jähriger Erfahrung als Nachtragsliquidator unterstützen wir Sie von der Antragstellung bis zur Durchführung. Wir garantieren Ihnen eine zügige Bearbeitung und absolute Transparenz über das gesamte Verfahren. Bezüglich der Kosten können Sie in aller Regel mit einem festen Budget rechnen.




Nachtragsliquidator Nina Haverkamp Portrait im rosa Blazer

Nachtragsliquidator bestellen

Ihr Ansprechpartner bei der Nachtragsliquidation

Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist bundesweit als Nachtragsliquidatorin tätig. Sie hat dieses Amt bereits Dutzendfach übernommen, bestellt von Registergerichten in ganz Deutschland. Rechtsanwältin Haverkamp ist zugleich Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Insolvenzrecht. Erfahrung und ausgewiesene Kompetenz gewährleisten eine fundierte und effiziente Bearbeitung. Frau Haverkamp ist zudem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin gelistet. Sie übernimmt verantwortungsvoll das Amt als Nachtragsliquidator und löst schnell und zuverlässig die anstehenden Aufgaben.

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Was macht ein Nachtragsliquidator?

Bei einem Verkauf einer Immobilie stellt der Notar bei der Grundbucheinsicht fest, dass noch eine Sicherungshypothek oder Grundschuld für eine GmbH eingetragen ist. Diese möchte der Käufer natürlich nicht übernehmen und drängt auf Löschung im Rahmen der Abwicklung. Der Notar nimmt Einsicht ins Grundbuch und findet heraus, dass die Gesellschaft bereits seit Jahren liquidiert und gelöscht ist. Nur ein Nachtragsliquidator kann jetzt die Löschung der Sicherungshypothek bewirken. Ein Nachtragsliquidator übernimmt also die Funktion des früheren Geschäftsführers oder Liquidators und regelt alles Notwendige. Dies können Belastungen im Grundbuch sein, aber auch der Verkauf von Immobilien und Grundstücken oder die Vertretung der Gesellschaft in einem Gerichtsverfahren.


Wie ist der Ablauf der Nachtragsliquidation?

Anhand des folgenden typischen Falls, erklären wir Ihnen den Ablauf der Nachtragsliquidation Schritt für Schritt:

Sie möchten ein Grundstück verkaufen und stellen fest, dass im Grundbuch eine Sicherungshypothek eingetragen ist, die den Verkauf verhindert. Begünstigter der Sicherungshypothek ist eine GmbH, die im Handelsregister gelöscht ist. Sie brauchen also einen Nachtragsliquidator, um Ihr Grundstück verkaufen zu können.

- Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Mailen Sie uns -soweit vorhanden- den Grundbuchauszug und einen Handelsregisterauszug

- Wir prüfen kostenfrei die Unterlagen und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf

- Sie stellen bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators und schlagen uns vor.

- Nach unserer Bestellung erteilen wir die Löschungsbewilligung in Zusammenarbeit mit einem Notar. Sie oder Ihr Notariat erhalten das Original der Löschungsbewilligung. Dieses wird beim Grundbuchamt, verbunden mit Ihrem Löschungsantrag eingereicht und die Sicherungshypothek wird gelöscht. Jetzt können Sie Ihr Grundstück verkaufen.

Es gibt auch andere Fälle, in denen ein Nachtragsliquidator bestellt werden muss, z.B. wenn Grundstücke im Eigentum der gelöschten Gesellschaft stehen (Stellplätze, Garagen). Wir erläutern Ihnen auch für diese Fälle gerne den Ablauf des Nachtragsliquidationsverfahrens.

Was kostet eine Nachtragsliquidation?

Der Antragsteller trägt grundsätzlich die Kosten der Nachtragsliquidation . Es gibt keinen Erstattungsanspruch gegen den Staat, eine Rechtsschutzversicherung oder die gelöschte Gesellschaft. Wir berechnen unsere Gebühren transparent und vereinbaren vor Beauftragung mit Ihnen individuell eine feste Vergütung (Pauschalpreis), die alle Kosten beinhaltet. Sprechen Sie uns einfach an und schildern Ihren Fall. Sie erhalten kurzfristig und unverbindlich einen Kostenvoranschlag, der alle anfallenden Gebühren abdeckt. Die Gerichtsgebühren sind vorab an das zuständige Registergericht zu zahlen. In der Regel berechnen die Gerichte eine Gebühr in Höhe von € 1.460,00. Wir versuchen stets, den Gebührenwert möglichst niedrig zu halten, um bei Gericht geringere Kosten zu bewirken. Unsere jahrelange Erfahrung als Nachtragsliquidator ermöglicht eine schnelle Einschätzung des Falles, einschließlich der anfallenden Kosten.

Nachtragsliquidation: Was muss ich wissen?

Notwendigkeit der Nachtragsliquidation

Ist die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht, kann sie ohne Nachtragsliquidator nicht mehr am Rechtsverkehr teilnehmen. Denn mit der Beendigung der Liquidation oder des Insolvenzverfahrens endet das Amt der Liquidatoren bzw. das des Insolvenzverwalters. Die Gesellschaft wird aus dem Handelsregister gelöscht und ist mangels Vertretungsorgan nicht mehr handlungsfähig. Hat die Gesellschaft im Zeitpunkt der Löschung aber tatsächlich noch Vermögenswerte, wie z.B. Forderungen, Grundeigentum oder Grundpfandrechte, über die nach der Löschung durch die Gesellschaft verfügt werden soll, z.B. 

- weil jemand ein Grundstück der gelöschten Gesellschaft kaufen möchte oder 

- weil die Erteilung der Löschungsbewilligung durch die gelöschte Gesellschaft zum lastenfreien Erwerb einer Immobilie notwendig ist, 

dann benötigt die gelöschte Gesellschaft dafür einen neuen Vertreter. Diese Aufgabe übernimmt der Nachtragsliquidator.

Der Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators

Um einen Nachtragsliquidator zu bestellen, muss beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) ein entsprechender Antrag gestellt werden. Zuständig ist das Gericht, bei dem die GmbH zuletzt registriert war. Den Antrag darf jeder Beteiligte stellen, der ein rechtliches Interesse an der Nachtragsliquidation glaubhaft machen kann. 

Die Beteiligten können Gläubiger, Gesellschafter, frühere Liquidatoren und sonstige Dritte sein. Nach der Stellung des Antrages prüft das Gericht, ob der Antrag begründet ist und alle hierzu erforderlichen Belege beigefügt sind. Zur Löschung einer Sicherungshypothek muss beispielsweise ein Grundbuchauszug dem Antrag beigefügt sein, damit das Gericht die Notwendigkeit der Bestellung eines Nachtragliquidators überprüfen kann. Der Antragsteller kann direkt im Antrag eine Person benennen, die als Nachtragsliquidator in Frage kommt. Es gibt Gerichte, die Vorschläge gerne aufgreifen. Andere Gerichte verlassen sich auf ihre eigene „Liste“ von geeigneten Nachtragsliquidatoren. Rechtsanwältin Haverkamp ist bei verschiedenen Gerichten in ganz Deutschland gelistet.

Bestellung des Nachtragsliquidators

Bevor der Nachtragsliquidator ernannt wird, werden die früheren gesetzlichen Vertreter und Gesellschafter vom Registergericht angeschrieben. Das muss besonders dann geschehen, wenn ein Dritter, der nicht Gesellschafter des gelöschten Unternehmens war, den Antrag stellt. Wird der Antrag vom Registergericht anerkannt, bestellt dieses einen Nachtragsliquidator. Der Antragsteller hat als Kostenschuldner einen Kostenvorschuss für die Gerichtskosten zu leisten (§§ 121, 8, 2 Nr. 1 KostO). Voraussetzung ist außerdem, dass das Gericht von dem zukünftigen Nachtragsliquidator eine Einverständniserklärung sowie eine Verzichtserklärung bezüglich der Erstattung von Auslagen und Zahlungen aus der Landeskasse erhält.

Die Aufgaben des Nachtragsliquidators

Ein Nachtragsliquidator übernimmt auf Antrag die Vertretung der gelöschten Gesellschaft. Seine Aufgabenfelder lassen sich grundsätzlich in vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Abwicklungsmaßnahmenunterscheiden.

Da die Gesellschaft in der Nachtragsliquidation nicht mehr am Geschäftsverkehr teilnehmen soll, ist eine unbeschränkte Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators analog des ehemaligen Geschäftsführers oder Vorstandes nicht erforderlich. Vielmehr beschränkt das Registergericht die Vertretungsmacht i.d.R. auf den Aufgabenbereich, der Antragsgrund für die Nachtragsliquidation ist. Dieser Aufgabenbereich wird in der Bestellungsurkunde festgehalten, die für den Nachtragsliquidator im Rechtsverkehr die Legitimationsgrundlage ist.

Nachtragsliquidation nichtvermögensrechtlicher Abwicklungsmaßnahmen

Eine Nachtragsliquidation kommt nicht nur in Betracht, wenn neues Vermögen der Gesellschaft auftaucht, sondern auch dann, wenn sonstige Abwicklungsmaßnahmen nach Löschung der Gesellschaft erforderlich werden. Hat die Gesellschaft kein Vermögen mehr, können sonstige Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sein. Folgende Themen nichtvermögensrechtlicher Art können einschlägig sein:

- Nachholung unterlassener Liquidations-Rechnungslegung gem. § 71 Abs. 1 GmbHG

- Abgabe einer Löschungsbewilligung gegenüber dem Grundbuchamt, insbesondere bei zurückgebliebenen Grundschulden und HypothekenFreigabeerklärung bezüglich einer hinterlegten Sache

-Wahrnehmung von Rechten aus eingetragenem Grundpfandrecht

- Erfüllung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs

- Wahrnehmung von Pflichten in einem gegen die Gesellschaft gerichteten Steuerverfahren

- Zustellungen von SteuerbescheidenErteilung eines Zeugnisses für Arbeitnehmer

- Mitwirkung in einem Kündigungsschutzprozess und i.d.R. in einem gegen die Gesellschaft gerichteten Rechtsstreit

Vermögensrechtliche Aufgabenbereiche der Nachtragsliquidation

Möglicherweise hat die Gesellschaft noch Vermögen. Nicht selten stellt sich erst nach der Löschung heraus, dass entgegen der bisherigen Annahme doch noch verwertbares Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist. Bei dem neuerlich aufgefundenen Vermögen kann es auch um Ansprüche der Gesellschaft handeln, wie etwa Schadensersatzansprüche der gelöschten Gesellschaft gegen Ihren früheren Geschäftsführer, Gesellschafter oder Liquidator oder um bislang nicht durchsetzbare Zahlungsansprüche. 

Hat die Gesellschaft noch Vermögen, können folgende Aufgaben im Rahmen der Nachtragsliquidation zu erledigen sein:

- Verkauf bzw. Verteilung von später aufgetauchten Vermögenswerten der Gesellschaft an Gläubiger, Altgesellschafter oder deren Erben. Hier kann z.B. ein Grundstückswert auftauchen, wie z.B. eine Garage, für die es nun einen Kaufinteressenten gibt. 

- Mitwirkung an Auszahlung eines hinterlegten Betrages

Nachtragsliquidation für eine ausländische Gesellschaft in Deutschland

Sind in einem deutschen Grundbuch zugunsten einer ausländischen, gelöschten Gesellschaft Einträge vorhanden, so lebt die Gesellschaft in Deutschland als Restgesellschaft fort.

Das heißt im Klartext: Selbst wenn die Gesellschaft im Ausland gelöscht ist, bleibt sie in Deutschland „greifbar“, wenn sie noch Vermögenswerte oder Recht hat, z.B. Grundeigentum oder wenn sie in sonstiger Weise als Berechtigte im Grundbuch eingetragen ist.

Für die gelöschte ausländische Gesellschaft kann daher in Deutschland auf Antrag ein Nachtragsliquidator bestellt werden. Wenn die ausländische Gesellschaft noch nie in einem deutschen Handelsregister stand, kann nach Rechtsprechung des BGH das Registergericht, in dessen örtliche Zuständigkeit das restliche Vermögen oder das Vermögensrecht fällt, einen Nachtragsliquidator bestellen. Ist also z.B. eine Schweizer Gesellschaft im Grundbuch von Köln eingetragen, wäre das Amtsgericht Köln (Registergericht) für die Bestellung eines Nachtragsliquidators zuständig.

Mandantenbewertungen Nachtragsliquidation

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht
Die Rechtsanwältin Frau Nina Haverkamp kann ich nur empfehlen. Eine kompetente Beratung in guter Atmosphäre. Ihrer mutigen und kompetenten Vorgehensweise haben wir es zu verdanken, dass eine schwierige und schleppende Liquidation (verursacht durch andere Kanzleien und träger Gerichtsbarkeit) zu einem schnellen und guten Ende geführt wurde.
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht
Frau Haverkamp hat mich über viele Jahre hervorragend in allen Instanzen vertreten und verfügt über eine herausragende Kompetenz. Ihr Erfahrungsschatz und ihre immer aktuelle Sachkenntnis gewährleisten eine höchst professionelle Beratung. Hinzu kommt ihr partnerschaftliches, sympathisches Auftreten, das die Zusammenarbeit sehr angenehm gestaltet. Man ist bei ihr immer bestens aufgehoben und ich würde mich jederzeit in Rechtsfragen wieder an sie wenden. Vielen Dank Frau Haverkamp für ihre hervorragenden Leistungen!

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