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Arbeitsvertrag und Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.

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Arbeitsvertrag und Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Größter Unterschied zwischen Arbeitsverträgen und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen ist die Tatsache, dass Arbeitsverträge im Rahmen der geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften ausgestaltet werden müssen. Eine Stellung als Geschäftsführer ist dagegen kein Arbeitsverhältnis und unterliegt allein rein zivilrechtlichen Gestaltungselementen. Beiden Verträgen gemeinsam ist, dass eine Person in die Dienste eines Unternehmens tritt. Der Arbeitnehmer ist hierbei weisungsgebunden tätig, der Geschäftsführer nicht. Aufgrund dessen trägt der Geschäftsführer eine erhebliche Verantwortung und unterliegt nicht den Vorschriften des Kündigungsschutzes. Umso wichtiger ist es, bereits bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, zu welchen Bedingungen das Anstellungsverhältnis später beendet werden kann. Wir verfügen über mehr als 20-jähriger Erfahrung und können Sie diesbezüglich in jeder Hinsicht unterstützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie neue Verträge benötigen oder bestehende überprüfen lassen wollen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Steuerrecht ist Rechtsanwältin Dr. Antoni Ihre Ansprechpartnerin.



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Unsere Leistungen im Überblick

Arbeitsverträge

Bei Arbeitsverträgen ist es wichtig, die gegenseitigen Ansprüche klar und eindeutig zu regeln. Insbesondere im Hinblick auf die Regelungen von variablen Vergütungsbestandteilen, i.V.m. Home-Office Regelungen oder Nutzungsrechten kommt es immer wieder zu unvollständigen Regelungen. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sind dementsprechend viele Aspekte zu bedenken und immer wieder Anpassungen an geänderte rechtliche Voraussetzungen vorzunehmen. Wir erstellen den Vertrag, der den Anforderungen Ihres Unternehmens entspricht und sind jederzeit als Ansprechpartner für Sie da.

Geschäftsführer-Anstellungsverträge

Geschäftsführeranstellungsverträge unterliegen unterschiedlichen Anforderungen. je nachdem ob es es sich um einen Fremdgeschäftsführer oder um einen Gesellschaftergeschäftsführer handelt. Bei der Gestaltung ist vieles zu beachten, sei es um variable Vergütungsbestandteile oder sonstige Rechte umfassend und transparent zu gestalten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in allen Rechtsfragen rund um die Geschäftsführung.

Beendigung & Kündigung

Wir verhandeln Abfindungen und berücksichtigen hierbei auch die steuerlichen Auswirkungen der Abfindungszahlung oder möglicher Auswirkungen auf die Rente oder das Arbeitslosengeld. Ebenso unterstützen wir bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen und tragen dafür Sorge, dass in gehobenen Positionen angemessene Sprachregelungen über das Ausscheiden der Mitarbeiter gefunden werden. Gerade bei der Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen ist diesbezüglich viel zu beachten.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsverträge und Geschäftsführer-Anstellungsverträge

Mandantenbewertungen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Dienstvertrag Geschäftsführer Wir sind zufriedene Mandaten der Kanzlei und wenden uns bei Rechtsfragen gerne wieder an Frau Dr. Antoni.

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