Online Poker: Brief vom Finanzamt
Was tun, wenn das Finanzamt Sie auffordert Ihre Pokergewinne zu erklären?
Datenkontrollmaterial kann die Finanzämter veranlassen, ihnen bekannt gewordene Onlinespieler aufzufordern, Auskunft über den Umfang ihrer Pokeraktivitäten zu erteilen oder aber auch unmittelbar ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten. Warum ein Brief vom Finanzamt mit der Aufforderung, sich zu Pokergewinnen zu äußern , ernst genommen werden sollte und was in einem solchen Fall zu tun ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Grundsätzliches zur Steuer von Glückspielen
Glücksspielgewinne unter liegen nicht der Einkommenssteuer , doch ist nicht alles Glücksspiel, was man denkt. So zählt z.B. Tunierpoker als Mischform aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel, wodurch eine Steuerpflicht für Pokergewinne bestehen kann. Bei Vorliegen dieser Steuerpflicht sind entsprechende Steuererklärungen abzugeben.
Aus einer Vielzahl von Gründen erfolgt im Einzelfall möglicherweise dennoch durch die Spieler keine ausreichende Auseinandersetzung mit der eigenen Steuer-Situation. Das führt dazu, dass möglicherweise auch dann keine Steuererklärung abgegeben wird, wenn für die erlangten Preisgelder eine Steuerpflicht aufgrund der persönlich vorliegenden Gesamtumstände naheliegt.
Dies ist ungünstig. Wer Finanzbehörden über steuerlich relevante Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar . Straffreiheit kann dann nur noch durch eine wirksame Selbstanzeige erlangt werden. Straffreiheit tritt nach § 371 Abs. 2 AO aber insbesondere dann nicht ein, wenn die Tat bereits entdeckt ist und der Täter das wusste oder damit rechnen musste. Darüber hinaus haben die Finanzbehörden bei Kenntniserlangung von noch nicht versteuerten aber steuerpflichtigen Einkünften die Möglichkeit, etwaig schuldig gebliebene Steuern aus Pokergewinnen auch noch für länger zurückliegende Jahre zu fordern.
Wie erhält das Finanzamt die Spielerdaten beim Online-Poker?
Zur Ermöglichung des Spiels und zu anderen Zwecken werden im Zusammenhang mit Onlinepoker grundsätzlich eine Fülle von Daten erhoben . Durch die Betreiber werden Transaktionslisten geführt, welche von den Spielern abgefragt werden können. Dieses gilt für hier zugelassene Veranstalter von Glücksspielen nach dem Glücksspielvertrag (siehe Whitelist der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ) ebenso wie für nicht zugelassene Veranstalter.
Auch sonst werden im Zusammenhang mit dem Onlinespiel durch die Spieler möglicherweise andere Daten erzeugt, insbesondere im Zusammenhang mit Kontovorgängen. Diese Spielerdaten geben Hinweis auf die Aktivitäten im Onlinecasino und werden vom im Rahmen von Kontrollmitteilungen und/oder Ermittlungsmaßnahmen vom Finanzamt erlangt.
Schreiben vom Finanzamt wegen Pokergewinnen
Es ist also möglich, dass Datenkontrollmaterial die Finanzämter veranlasst, ihnen bekannt gewordene Onlinespieler in einem Schreiben aufzufordern, Auskunft über den Umfang ihrer Aktivitäten im Online-Poker zu erteilen, Abrechnungen vorzulegen, Staking mitzuteilen u.v.m. oder aber auch unmittelbar ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten.
Online-Poker: Handlungsempfehlung bei Post vom Finanzamt
Onlinepokerspieler sollten die eigene Situation bewerten und je nach Ergebnis Steuererklärungen und erforderlichenfalls auch eine Selbstanzeige abgeben, bevor ein entsprechendes Schreiben vom Finanzamt wegen Pokergewinnen eintrifft.
Hierzu ist es zunächst notwendig, sich einen entsprechenden Überblick über die eigene Spielerhistorie zu machen und sich mit der persönlichen Situation auseinanderzusetzen.
Insbesondere ist es von Bedeutung, ob auch noch in den letzten Jahren in möglicherweise steuerpflichtiger Art und Weise gespielt wurde. In dem Fall kommt Steuerhinterziehung in Betracht. Es ist von hoher Bedeutung, zwischen den rein finanziellen steuerrechtlichen Auswirkungen und etwaigen strafrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden.
Aufgrund der §§ 90 AO treffen den potentiellen Steuerpflichtigen umfangreiche Mitwirkungspflichten zwecks Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Besteuerung. Ein Schreiben vom Finanzamt Pokergewinne mitzuteilen ist eine Aufforderung zur Mitwirkung. Erfolgt diese Mitwirkung nicht, haben die Finanzbehörden die Möglichkeit Steuerschätzungen vorzunehmen. In vielen Fällen ist eine Schätzung ungünstiger, als die tatsächliche Sach- und Rechtslage ergibt. In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass nach Erhalt eines entsprechenden Schreibens vom Finanzamt ein Schätzungsbescheid ergeht , wenn keine Antwort erfolgt. Erfolgt eine Antwort und ergibt sich aus dieser Antwort die Möglichkeit, eine Steuerpflicht anzunehmen, wird ebenfalls ein Steuerbescheid ergehen. Beide können im Rechtsmittelverfahren angefochten werden, denn es ist durchaus denkbar, dass das Finanzamt auch dort Steuerpflicht annimmt, wo noch Hobbyspiel vorliegt. Ein entsprechender Steuerbescheid sollte daher keinesfalls ungeprüft hingenommen werden.
Es wird nur dann kein Steuerbescheid ergehen, wenn sich aus der Antwort und den vollständigen Unterlagen des Pokerspielers eindeutig ergibt, dass eine Steuerpflicht nicht in Betracht kommt.
Sofern neben einer Steuerpflicht eine strafrechtliche Verantwortung denkbar ist, ist zu überlegen, ob und wie eine Selbstanzeige abgegeben werden kann.
Strafrechtliche und steuerrechtliche Verjährung
Wichtig ist es zu wissen, dass einfache Steuerhinterziehung bereits nach 5 Jahren strafrechtlich verjährt , eine steuerliche Festsetzung aber trotz strafrechtlicher Verjährung bei rein tatbestandlich vorhandenem Vorliegen von Steuerhinterziehung im Rahmen des 10-jährigen Festsetzungszeitraums erfolgen kann. Wann genau der jeweilige Festsetzungszeitraum beginnt, ist anhand der entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung zu ermitteln. Im Regelfall ist der Gesamtzeitraum aufgrund eines späteren Beginnes bis zu 4 Jahre länger.
Für den Fall, dass aufgrund einer Steuerpflicht steuerliche Festsetzungen erfolgen, werden außerdem Nebenforderungen (z.B. Verzugszinsen. Verspätungszuschläge u.a.) erhoben.
Zusammenfassung Brief vom Finanzamt Online-Poker
Ein Brief vom Finanzamt mit der Aufforderung, sich zu Aktivitäten im Online-Poker zu äußern, sollte ernst genommen werden. Zwar ist längst nicht jeder Spieler steuerpflichtig, doch ist die Abgrenzung im Einzelfall schwierig.
Solange der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht verlassen wird und die Befriedigung des Spieltriebs im Vordergrund steht, liegt nach der Rechtsprechung des BGH Steuerfreiheit vor. Auch ohne Erhalt eines Schreibens vom Finanzamt sollten zumindest intensive Spieler mit signifikanten Gewinnen überprüfen , ob sie steuerpflichtig sein könnten.
Stand: Feb. 2024
Steuerrechtliche Beratung von Fachanwälten
Gerne beraten wir Sie im Zusammenhang mit Ihren Pokergewinnen und korrespondieren für Sie mir dem Finanzamt. Über unsere Onlinebuchung können Sie direkt einen Termin für eine Erstberatung hierzu buchen.