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Probezeit bei Befristung
Auch bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis ist die Vereinbarung einer Probezeit zulässig. Die Probezeit kann auch länger dauern, als das befristete Beschäftigungsverhältnis selbst.
Kündigung in der Probezeit
Manchmal stellt man als Chef fest, dass es mit einem neuen Mitarbeiter einfach nicht passt. Dann lässt sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber meistens nicht vermeiden. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beendet werden. Danach gelten strengere Voraussetzungen – wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.