Alle Beiträge zum Stichwort: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist vor jeder krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen. Andernfalls ist die Kündigung regelmäßig unwirksam. Aber auch die Art, wie das BEM durchgeführt wurde, ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Interview mit Dr. Antoni im Magazin "plus" zum Thema Krankheit und Job
Interview mit Dr. Antoni im Magazin "plus" (06/2018) zum Thema Arbeitsrecht und Krankheit im Job: "Häufig krank? Was dürfen Arbeitgeber?" Die Zusammenfassung können Sie hier nachlesen: