Dr. Patrizia Antoni im Interview für Radio Antenne Thüringen Liebe am Arbeitsplatz
Dr. Patrizia Antoni hat dem Radio Antenne Thüringen ein Interview zum Thema „Liebe am Arbeitsplatz" gegeben, das am 03.02.2023 in der Sendung „Der Nachmittag mit Alexander Küper“ ausgestrahlt wurde. Es ging darum zu erläutern, ob und in welchem Umfang ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in diesem Zusammenhang Vorschriften machen darf.
Zusammenfassung des Interviews
Der Arbeitgeber darf nicht über private Angelegenheiten seiner Mitarbeiter bestimmen. Wohl aber darf er Verhaltensregeln im Betrieb aufstellen. Diese wirken jedoch letztlich nur am jeweiligen Arbeitsort und während der Arbeitszeit. Das Eingehen einer Beziehung kann daher nicht verboten werden, lediglich das sichtbare Ausleben derselben am Arbeitsplatz. Küssen, Liebesnachrichten per Mail oder Beziehungsstreitigkeiten müssen aufgeschoben werden, bis der Arbeitsort verlassen wurde. Die Arbeitszeit ist für die Arbeit zu nutzen!
Die Beschäftigten können also aufatmen. Es ist weiterhin möglich und erlaubt, seinen Partner am Arbeitsplatz zu finden - auch wenn es von manchen Arbeitgeber nicht gern gesehen wird.
Die Partnerwahl ist frei und grundgesetzlich über das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Dass privates und berufliches im Übrigen getrennt wird und sich korrekt verhalten wird, ist hierbei natürlich selbstverständlich. Sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, Stalking und andere unerwünschte Verhaltensweisen sind unzulässig. Diese haben mit einer grundgesetzlich geschützten Partnerschaft unter Kollegen nichts zu tun.
Verhaltensweisen, die aus anderen Gründen untragbar sind, können im üblichen Rahmen abgemahnt werden und auch zu einer Kündigung führen. Solange das Private jedoch privat bleibt und nicht nach außen dringt, bestehen nur in Ausnahmefällen rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Dieses ist ein großer Unterschied zum amerikanischen Rechtsraum und mitunter für amerikanische Unternehmen schwerlich akzeptabel. Sie möchten gerne die bei ihnen geltenden Standards auch im deutschen Unternehmen ihrer Firmengruppe zur Anwendung bringen. Rechtlichen Bestand haben derartige Vorgaben, z.B. das Verbot, eine Beziehung mit einem Kollegen einzugehen, bei uns aber nicht.
Expertenhilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen
Sie haben rechtliche Fragen zum Beitrag und dem Thema „Liebe am Arbeitsplatz“? Frau Dr. Antoni , unsere Fachanwältin für Steuer- und Arbeitsrecht berät Sie gerne in unseren Kanzleiräumen in Köln oder Bonn und bei Bedarf auch telefonisch oder per Videokonferenz.