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Mit dem Anwalt Geld zurück, wenn Sie online im Casino verloren haben Mit dem Anwalt Geld zurück, wenn Sie online im Casino verloren haben

Deutsche, die im Internet beim Casino Geld verloren haben, haben gute Chancen, dass das Casino die Verluste vollständig erstatten muss. Hinzu kommen bei einem erfolgreichen Urteil noch die Zinsen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage sind nicht hoch und der Spieler kann den Anbieter sogar am Gericht seines Wohnsitzes in Deutschland verklagen.

  • Kann ich in Deutschland gegen den Casino-Anbieter klagen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Wie viel Geld bekomme ich zurück und was kostet das?
  • Was tun gegen Inkassoforderung von Zahlungsdienstleistern?
  • Zusammenfassung
  • Ihr Anwalt bei Fragen zum Thema Glücksspiel

Kann ich in Deutschland gegen den Casino-Anbieter klagen?

Zunächst stellt sich für Betroffene die Frage, wo sie das Casino verklagen müssen. Nahezu alle Anbieter haben ihren Sitz im Ausland. Trotzdem sind deutsche Gerichte zuständig, so dass der Spieler das Casino in Deutschland verklagen kann. Zuständig ist nämlich das Gericht am Wohnsitz des Klägers. Das ergibt sich aus Artikel 18 Abs. 1 der EU-Verordnung 1215/2012, siehe hierzu Landgericht Gießen (Aktenzeichen 4 O 84/20 ). Voraussetzung hierfür ist, dass der Kläger Verbraucher ist. Dies wird auf den deutschen Spieler regelmäßig zutreffen. Deutsche Gerichte haben Spielern bereits in einer Vielzahl von Klagen gegen Unternehmen wie beispielsweise Pokerstars, Mr Green oder Lapalingo Recht gegeben und das Casino zur Erstattung der Verluste verurteilt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wie bereits erwähnt, muss es sich bei dem Spieler um einen Verbraucher handeln, damit ein deutsches Gericht zuständig ist. Dies betrifft allerdings nur die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit in Deutschland. Wichtiger ist, dass die Forderung noch nicht verjährt ist. Im Jahr 2021 können nach der regelmäßigen Verjährungsfrist mindestens die Verluste aus den Spieljahren 2018, 2019, 2020 und 2021 eingeklagt werden.

Darüber hinaus muss sich der Wohnsitz des Spielers außerhalb Schleswig-Holsteins befinden. Dann wird dem Anbieter – zumindest für die Spieleinsätze bis zum Zeitpunkt Juli 2021 – die erforderliche Lizenz zum Anbieten von Glücksspiel im Internet gefehlt haben. Der entsprechende Vertrag zwischen Spieler und Casinoanbieter ist dann wegen des Glücksspielverbots im Internet nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Var. BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 GlüStV (a.F.) unwirksam, weil hiermit gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wurde. Die Rückforderung der Spieler ist auch nicht nach § 817 Satz 2 Hs. 2 BGB ausgeschlossen, weil die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die gerade dem Schutz der Spieler dienen sollen.

Wie viel Geld bekomme ich zurück und was kostet das?

Wenn der Anbieter wegen des unwirksamen Spielvertrags verurteilt wird die Verluste zu erstatten, erhalten Sie grundsätzlich Ihre gesamten Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) zuzüglich der Verzugszinsen zurück.

Die Anwalts- und Gerichtskosten werden regelmäßig vollständig der unterlegenen Partei auferlegt. Diese Kosten sind vom jeweiligen Streitwert abhängig und können auf den Webseiten der Gerichte kalkuliert werden. Im Gegensatz zu den zahlreichen Webportalen arbeiten wir nicht für eine Erfolgsbeteiligung, so dass Sie bei einer erfolgreichen Klage Ihre erstatteten Verluste vollständig behalten dürfen.

Gegen eine geringe Gebühr von 250,- Euro kann Rechtsanwältin Frau Dr. Antoni die Erfolgsaussichten einer Klage in einer ca. einstündigen Erstberatung persönlich vor Ort, telefonisch oder online in einer ca. einstündigen Erstberatung unverbindlich mit Ihnen besprechen.

Was tun gegen Inkassoforderung von Zahlungsdienstleistern?

Falls sie Post eines Zahlungsdienstleisters (Paypal, Skrill, der Kreditkartenfirma) oder einer Inkassofirma erhalten haben, können wir prüfen, ob die Forderung begründet ist. In keinem Fall sollten Sie solch ein Schreiben ignorieren. Regelmäßig wird der Zahlungsdienstleister aber aufgrund Ihrer IP und Ihres Wohnsitzes hätte wissen müssen, dass der Casinoanbieter kein entgeltpflichtiges Glücksspiel außerhalb Schleswig-Holsteins anbiete durfte. Hiermit hat der Zahlungsdienstleister in der Regel gegen das – im Glücksspielstaatsvertrag verankerte – Mitwirkungsverbot verstoßen und macht sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig. Das bedeutet dann, dass auch der Zahlungsdienstleister verpflichtet sein kann, die verlorenen Einsätze an den Spieler zu erstatten. Jedenfalls werden Inkassoforderungen im Zweifel nicht durchgesetzt werden können, weil der Zahlungseinzug gar nicht hätte stattfinden dürfen, wenn die Forderung aufgrund der fehlenden Lizenz unbegründet ist. Auch hierzu beraten wir sie gerne.

Zusammenfassung:

  • Deutsche Spieler können den Casinoanbieter in Deutschland am Gericht ihres Wohnsitzes verklagen, vgl. Artikel 18 VO-EU Nr. 1215/2012 .
  • Glücksspiel im Internet ist in Deutschland mit Ausnahme Schleswig-Holsteins grundsätzlich illegal, weil den Casinos hierfür eine in Deutschland gültige Lizenz fehlt. (Stand Juni 2021)
  • Deshalb ist der Vertrag wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV (a.F.) unwirksam.
  • Auch wenn der Spieler wusste, dass er gegen ein Gesetz verstößt, ist die Rückforderung nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, weil das Gesetz gerade dazu dient, vor Spielsucht zu schützen.
  • Das betrifft auch die bisherigen Verluste bei Anbietern, die nach Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 eine Lizenz bekommen werden.
  • Wenn der Vertrag zwischen Spieler und Anbieter unwirksam ist, erhält der Spieler in der Regel alle Verluste (Einzahlungen abzüglich ausgezahlter Gewinne) zuzüglich der Verzugszinsen zurück.
  • Auch Inkassoforderung die von der Kreditkartenfirma oder Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Skrill oder Neteller geltend gemacht werden, lassen sich dann in der Regel nicht durchsetzen.
  • Unter Umständen macht sich der Zahlungsdienstleister oder die Bank des Kreditkartenunternehmens sogar schadensersatzpflichtig und muss die Verluste erstatten, wenn gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen wurde.
  • Gegen eine Erstberatungsgebühr von 250,- Euro prüfen wir im persönlichen Gespräch Ihre Erfolgsaussichten und verlangen bei erfolgreicher Klage auch keine Erfolgsprovision.

Ihr Anwalt bei Fragen zum Thema Glücksspiel:

Wir haben in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Mandanten im Bereich Glücksspiel, Poker und Sportwetten erfolgreich vertreten und berichten regelmäßig aus dem Bereich Glücksspielrecht.

Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwältin für Steuerrecht und für Arbeitsrecht . Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und für Handels - und Gesellschaftsrecht .

Wir beraten Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen gerne.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn oder ein Online-Meeting.

Beitrag veröffentlicht am
22. August 2021

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