Urlaubsrecht Dr. Antoni als Expertin zum Urlaubsrecht in der Sendung „Hier und heute“ (WDR)
Die Fragen der Redaktion und Zuschauer an Frau Dr. Antoni betrafen insbesondere die folgenden Fallgruppen:
- Was passiert mit meinem Resturlaub am Ende des Kalenderjahres? Wann verfällt der Resturlaub? (Siehe hierzu die Beiträge: Wann lange ist Resturlaub gültig, bis er verfällt?
- Wer hat Anspruch auf die Brückentage? Grundsätzlich keine starre Regelung, aber wegen des Anspruchs auf Gleichbehandlung sollten die Brückentage zumindest mittelfristig einigermaßen gleichmäßig zwischen den Arbeitnehmern verteilt werden.
- Wer hat wann Anspruch auf bestimmte Urlaubstage, wenn nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig in den Urlaub können? (Siehe hierzu den Beitrag zur Urlaubsplanung.)
- Wie hoch ist mein gesetzlicher Urlaubsanspruch? (Siehe hierzu den Beitrag zum Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern.)
- Bis wann muss die Genehmigung für den Urlaubsantrag vorliegen? Regelmäßig zeitnah, damit der Arbeitnehmer planen kann. Es gibt keine starren Fristen, aber grundsätzlich sollte die Genehmigung maximal wenige Woche dauern.
- Habe ich einen Anspruch darauf, dass nicht genommene Urlaubstage vergütet werden? (Siehe hierzu den Beitrag zum Resturlaub und der Urlaubsabgeltung.)
- Wie lange am Stück darf ich Urlaub nehmen? Darf ich meinen gesamten Jahresurlaub nehmen? Wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen, kann grundsätzlich auch der gesamte Jahresurlaub an einem Stück genommen werden. In der Regel soll der Urlaub mehr als zwei Wochen dauern, damit auch Erholung eintreten kann.
- Was passiert, wenn ich während des Urlaubs krank werde? Die Urlaubstage werden in der Regel wieder gutgeschrieben, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Der Grund ist, dass der Zweck des Urlaubs Erholung ist und bei Krankheit nicht eintritt.
- Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch, wenn ich in Teilzeit arbeite? Der Urlaubsanspruch entspricht anteilig dem einer Vollzeitkraft. Bei 20 Tagen Urlaubsanspruch für eine Fünftagewoche einer Vollzeitkraft also 1/5 für jeden Tag Teilzeit.
- Verfällt mein Urlaub, wenn ich ihn wegen Krankheit nicht nehmen kann? Grundsätzlich nein, es gibt aber nach neuerer Rechtsprechung eine Frist von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres. Urlaub über dem gesetzlichen Anspruch kann bei vertraglicher Regelung noch früher verfallen.
- Was passiert, wenn mein Urlaub gestrichen wird, nachdem er genehmigt wurde und ich bereits Urlaub gebucht habe? Genehmigter Urlaub kann nur bei sehr wichtigen betrieblichen Belangen überhaupt widerrufen werden. Dies ist sehr selten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber grundsätzlich für die entstandenen Kosten aufkommen.
Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen und dem Urlaubsrecht:
Frau Dr. Patrizia Antoni ist Partnerin und Gründerin der Kanzlei für Wirtschaftsrecht AHS Rechtsanwälte in Köln und Bonn.Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht. Gerne beraten wir Sie zum Thema Urlaubsrecht.Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Telefonnummer 0221 / 973 0960 oder per E-Mail an den Standorten der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn.