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Handwerker: Nina Haverkamp als Expertin bei RTL

Probleme mit Handwerkern? Rechtsanwältin Nina Haverkamp war am 22.03.2016 erneut als Expertin zu Gast in der Sendung "Guten Morgen Deutschland" des Kölner Fernsehsender RTL. In der Sendung beantwortete Nina Haverkamp dem Moderator Bernd Fuchs sowie dem Publikum rechtliche Fragen zum Thema Handwerker und gab wichtige Praxistipps.

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Die Fragen zum Thema Handwerker finden Sie hier in der Zusammenfassung:

  • Was tun, wenn die bestellte Leistung nicht ordnungsgemäß verbaut wurde? Am besten bezahlt man erst, wenn man die Leistung "abgenommen" hat und nicht schon bereits im Vorfeld. Somit hat man im Zweifel auch ein Druckmittel, damit der Handwerker nachbessert, sollte beispielsweise ein Fenster nicht richtig eingebaut sein. Bei einem Werkvertrag wird die Gegenleistung (der Rechnungsbetrag) nämlich erst fällig, wenn der Besteller die handwerkliche Leistung abgenommen hat.
  • Wie ist ein Kostenvoranschlag im handwerklichen Bereich zu werten? 

    Bei einem Kostenvoranschlag darf der spätere und tatsächliche Rechnungsbetrag in der Regel zwischen 10-20% über dem Kostenvorschlag liegen. Dies gilt als anerkannter Toleranzbereich, den der Kunde zu akzeptieren hat. Will der Handwerker mehr berechnen, so muss er den Kunden vorher fragen.

    Besser ist es, ein "Angebot" anzufordern. Dieses ist verbindlich, wenn man es annimmt. Der Handwerker darf also nicht ohne Rücksprache mit dem Besteller mehr berechnen, als mit dem angenommenen Angebot vereinbart wurde. (Eine Ausnahme besteht nur, wenn mit dem Angebot eine mögliche Preisabweichung innerhalb eines festgelegten Rahmens explizit vereinbart wurde).

  • Muss ich einen halben oder sogar den ganzen Tag auf einen Handwerker warten? Das müssen Kunden natürlich nicht. Wenn ein Handwerker mitteilt, dass er irgendwann zwischen 8 und 17 Uhr kommt, dann kann der Kunde das ablehnen und versuchen, einen engeren Zeitrahmen mit dem Handwerker zu vereinbaren oder sich einen anderen Handwerker zu suchen. Allerdings ist auch der Handwerker nicht gezwungen, überhaupt für den Kunden tätig zu werden. Entscheidend ist also, dass der Kunde mit dem Handwerker einen angemessenen Zeitrahmen vereinbart und der Handwerker dies ebenfalls akzeptiert.
  • Wie sollte ich mich verhalten, wenn der Handwerker etwas kaputt macht?

    Selbst bei der größten Sorgfalt kann es vorkommen, dass während der Arbeit etwas beschädigt oder sogar zerstört wird. Für den Kunden ist wichtig, dass er umgehend Beweise sammelt und Fotos macht. Es bietet sich auch an, schon vor der Tätigkeit des Handwerkers Fotos vom ursprünglichen Zustand des Arbeitsbereichs anzufertigen. Wenn der Handwerker dann beispielsweise die weiße Wand beschmutzt, Risse im Parkett verursacht oder eine Glastür zerkratzt, kann der Kunde später besser nachweisen, welcher Schaden verursacht wurden. Bei höherwertigen Schäden bietet sich in der Regel ein Gutachten eines kompetenten Sachverständigen an.

  • Wie vermeide ich doppelte Anfahrtskosten oder unnötige Arbeitskosten?

    Falls der Handwerker während der Tätigkeit nochmal schnell in die Werkstatt fahren muss, weil ein wichtiges Werkzeug fehlt, kann das unnötige Kosten für den Kunden bedeuten. Diese lassen sich aber vermeiden, wenn der Kunde direkt ein verbindliches Angebot mit dem Handwerker vereinbart. Dann sind die Kosten von Anfang an fix und der Kunde muss sich nicht ärgern, falls der Handwerker unnötig Zeit verschleppt.

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Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema Handwerker oder einem Werk- oder Kaufvertrag haben, vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwältin Nina Haverkamp. Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwältin für Insolvenzrecht. Sie berät Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen gerne an unseren Standorten der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln und Bonn.

Beitrag veröffentlicht am
22. März 2016

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