Arbeitsvertrag und Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.
Arbeitsvertrag und Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Größter Unterschied zwischen Arbeitsverträgen und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen ist die Tatsache, dass Arbeitsverträge im Rahmen der geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften ausgestaltet werden müssen. Eine Stellung als Geschäftsführer ist dagegen kein Arbeitsverhältnis und unterliegt allein rein zivilrechtlichen Gestaltungselementen. Beiden Verträgen gemeinsam ist, dass eine Person in die Dienste eines Unternehmens tritt. Der Arbeitnehmer ist hierbei weisungsgebunden tätig, der Geschäftsführer nicht. Aufgrund dessen trägt der Geschäftsführer eine erhebliche Verantwortung und unterliegt nicht den Vorschriften des Kündigungsschutzes. Umso wichtiger ist es, bereits bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, zu welchen Bedingungen das Anstellungsverhältnis später beendet werden kann. Wir verfügen über mehr als 20-jähriger Erfahrung und können Sie diesbezüglich in jeder Hinsicht unterstützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie neue Verträge benötigen oder bestehende überprüfen lassen wollen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Steuerrecht ist Rechtsanwältin Dr. Antoni Ihre Ansprechpartnerin.
In 3 Schritten zu Ihrem erfahrenen Anwalt für Arbeits- und Gesellschaftsrecht
Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären.
Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.
Unsere Leistungen im Überblick
Mandantenbewertungen
Bundesweite Direkthilfe von den Experten
Rufen Sie uns bundesweit unter 0221 9730960 an oder nutzen Sie unser Formular. In einem kurzen Telefonat können wir Ihnen sagen, wie Sie am besten weiter vorgehen. Danach klären wir alles weitere.