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Entfristung des Arbeitsvertrages

Wann kann man auf Entfristung klagen?

Die Entfristung von einem Arbeitsvertrag nimmt in der arbeitsrechtlichen Praxis eine stetig steigende Bedeutung ein. Mehr als jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland ist befristet beschäftigt. Weil der befristete Arbeitsvertrag im Wirtschaftsleben mittlerweile Standard ist, stellt sich die Frage, wann Anspruch auf Entfristung besteht und ob sich eine Entfristungsklage lohnt. Im diesem Blogbeitrag werden die wichtigsten Fragen zur Entfristung eines Arbeitsvertrags beantwortet.

Grundsätzliches zur Entfristung

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist grundsätzlich der gesetzliche Regelfall von Arbeitsverhältnissen, vgl. § 620 I BGB . Allerdings ist eine Befristung nur unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsrechtlich haltbar. Hierfür müssen die Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ( TzBfG ) erfüllt sein. In Frage kommt sowohl eine zeitliche oder eine zweckgebundene Befristung (s.u.). Zu beachten ist jedoch, dass Tarifverträge grundsätzlich in einzelnen Fragen von den Befristungsregelungen des TzBfG abweichen können.

Liegen die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, kann eine Befristung unwirksam und eine Klage auf Entfristung erfolgreich sein. Hierbei sollten sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen, denn häufig hängt die Frage, ob und wann sich eine Entfristungsklage lohnt , mit mehreren arbeitsrechtlichen Punkten zusammen.

Die Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrag kommt immer dann in Betracht, wenn die Befristung unwirksam und das Kündigungsschutzgesetz auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist.

Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis ohne eine separate Kündigung beendet wird. Die zeitliche Befristung und das Arbeitsverhältnis enden nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Die zweckgebundene Befristung endet, wenn der angestrebte Zweck erreicht ist, beispielsweise ein Projekt beendet wurde oder der Mitarbeiter, der vertreten wurde, seine Arbeit wieder aufnimmt. Damit ein befristeter Arbeitsvertrag wirksam ist, gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Die Befristung muss schriftlich festgehalten sein, vgl. § 14 Abs. 4 TzBfG .
  • Außerdem muss ein sachlicher Grund die Befristung rechtfertigen oder die sachgrundlose Befristung dauert höchstens zwei Jahre . Eine besondere Ausnahme gilt allerdings für wissenschaftliche Mitarbeiter; hier ist unter Umständen sogar eine Befristung von bis zu 15 Jahren zulässig (siehe hierzu WissZeitVG ). Außerdem ist bei einem neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren eine sachgrundlose Befristung von bis zu vier Jahren zulässig.
  • Neu eingestellte Mitarbeiter die älter als 52 Jahre und mehr als vier Monate arbeitslos waren, dürfen bis zu fünf Jahre ohne sachlichen Grund befristet werden.
  • Beispiele für eine sachliche Befristung finden sich in § 14 Abs. 2 TzBfG. Diese sind insbesondere aber nicht abschließend: ein nur vorübergehender betrieblicher Bedarf, Vertretungsfälle, eine Befristung zur Probe oder haushaltsrechtliche Gründe bei Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.

Wann besteht Anspruch auf Entfristung?

Wenn eine Befristung nicht schriftlich vereinbart wurde, dann ist die Befristung unwirksam . Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bereits angefangen hat für den Arbeitgeber zu arbeiten und die Befristung erst später schriftlich fixiert werden soll. Hier liegt nämlich bereits vorher ein mündlicher Arbeitsvertrag vor. Wenn aber keine Dauer schriftlich vereinbart wurde, dann gelten Arbeitsverträge grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und somit unbefristet.

Außerdem darf ein Arbeitsvertrag nur dann befristet werden, wenn vorher nicht schon ein anderes (sachgrundlos) befristetes oder sogar unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitsnehmer bestand. Ein häufiger Fehler, der regelmäßig zur Entfristung führt liegt darin, dass die Arbeitsbedingungen verändert werden (zum Beispiel durch eine andere Stundenanzahl, ein anderes Tätigkeitsgebiet oder einen anderen Stundenlohn). Hier liegt dann kein Fall einer Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags vor, sondern ein neuer Arbeitsvertrag. Ein neuer Arbeitsvertrag darf allerdings nicht befristet werden , wenn bereits vorher ein anderer befristeter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer vorhanden war.

Ein weiterer wichtiger Fall für die Entfristung von einem Arbeitsvertrag liegt darin, wenn die neue Befristung erst nach Ablauf der alten Befristung (schriftlich) vereinbart wird. Das bedeutet regelmäßig nämlich, dass das fortgeführte Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung auf unbestimmte Zeit und somit unbefristet fortgeführt wird. In diesem Fall ist eine nachträgliche Befristung arbeitsrechtlich aber nicht mehr zulässig.

Eine Entfristung kommt auch in Frage, wenn ein sachgrundloser Arbeitsvertrag innerhalb der zwei Jahre mehr als drei Mal verlängert wird ( Kettenbefristung ). Denn gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG darf solch ein Arbeitsvertrag höchsten drei Mal verlängert werden.

Entfristungsklage

Wenn der Arbeitnehmer oder sein Anwalt feststellt, dass die Befristung unwirksam ist, kann auf Entfristung geklagt werden. Die Frist zur Einreichung einer Entfristungsklage beträgt drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses, vgl. § 17 TzBfG .

Das Ziel einer Entfristungsklage ist regelmäßig die Entfristung. Allerdings mündet in vielen Fällen die Entfristungsklage in einer Abfindung , die durch einen Vergleich vereinbart wird.

Die Kosten beim Arbeitsgericht einer Entfristungsklage sind von jeder Partei selbst zu tragen. Hier bietet sich unter Umständen auch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht für die Entfristungsklage an.

Arbeitgeber können sich aber unter Umständen gegen die Folgen einer Entfristungsklage wehren, wenn der Arbeitnehmer gar keinen Kündigungsschutz genießt, zum Beispiel bei Betrieben, die höchsten zehn Mitarbeiter beschäftigen. Wenn kein Kündigungsschutz besteht, kann der Arbeitgeber nämlich eine fristgemäße Kündigung aussprechen. Das gleiche gilt, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate bestanden hat, denn Arbeitnehmer genießen frühestens nach sechs Monaten Kündigungsschutz.

Zusammenfassung Entfristung des Arbeitsvertrages

  • Damit ein befristeter Arbeitsvertrag wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf Entfristung.
  • Die Klage auf Entfristung muss innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Häufig mündet die Klage auf Entfristung in einer Abfindung.
  • Die Kosten einer Entfristungsklage können unter Umständen durch Prozesskostenhilfe übernommen werden.

Rechtliche Unterstützung bei Entfristung

Wenn Sie auf Entfristung klagen wollen oder als Arbeitgeber mit einer Entfristungsklage konfrontiert sind, lohnt es sich, die Hilfe unserer Anwälte für Arbeitsrecht in Köln und Bonn in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage auf Entfristung kann zuverlässig nur beantworten, wer die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kennt. Denn regelmäßig spielen weitere arbeitsrechtliche Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise eine AGB Kontrolle oder ein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote.

Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht , Dr. Patrizia Antoni, berät Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie online einen Termin für eine Rechtsberatung in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn, per Telefon oder Video-Call

Beitrag veröffentlicht am
27. März 2015

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