Lottogewinn bei Privatinsolvenz
Erfahren Sie in unserem neuen Blogbeitrag, was mit Vermögenswerten, wie einem Lottogewinn bei Privatinsolvenz eines Schuldners passiert.
Ist ein Lottogewinn in der Privatinsolvenz pfändbar?
Da die Hoffnung naturgemäß zuletzt stirbt, gehört Lottospielen zum Alltag – nicht nur in der Insolvenz. Sollte das Glück sich dann tatsächlich erfüllen, stellt sich die Frage, ob der Lottogewinn in der Privatinsolvenz pfändbar ist. Fällt der Lottogewinn in die Insolvenzmasse, so dass der Insolvenzverwalter diesen an die Gläubiger verteilt oder darf der Schuldner diesen behalten?
Hier gilt die typische Juristenantwort: es kommt drauf an. Genauer gesagt kommt es auf den Zeitpunkt des Lottogewinns an. Befindet sich der Schuldner im eröffneten Insolvenzverfahren, muss er alles an den Insolvenzverwalter herausgeben. Befindet der Schuldner sich hingegen in der Wohlverhaltensphase, darf er alles behalten.
Lottogewinn im Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensperiode
Zum besseren Verständnis der Regelungen zur Pfändung eines Lottogewinns muss man wissen, dass der Schuldner sich im Grunde genommen zwei Verfahren durchläuft, nämlich zum einen das Insolvenzverfahren und zum anderen das Restschuldbefreiungsverfahren bzw. die Wohlverhaltensperiode. Die dreijährige Laufzeit beginnt mit dem Insolvenzverfahren. Dieses dauert üblicherweise ein bis zwei Jahre. In dieser Zeit melden die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle an. Der Verwalter prüft, ob es pfändbares Vermögen gibt und verwertet dies. Zudem informiert er den Arbeitgeber und zieht pfändbares Einkommen zur Masse. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt. Hierzu erlässt das Insolvenzgericht einen Beschluss. Ab diesen Zeitpunkt läuft nur noch die Wohlverhaltensperiode und zwar bis zum Ablauf der 3 Jahre. (Lesen Sie auch unseren Blog, wie die Zeit bis zur Restschuldbefreiung verkürzt werden kann.)
Durch die Ankündigung der Restschuldbefreiung hat der Schuldner bereits eine große Hürde in Richtung Schuldenfreiheit geschafft. Denn in der Wohlverhaltensperiode gelten bereits andere Regeln. So dürfen Lottogewinne in voller Höhe behalten werden.
Fazit Lottogewinn während Privatinsolvenz
Im Insolvenzverfahren lohnt sich das Lottospiel noch weniger als sonst. Denn sollte der unwahrscheinliche Fall eines Gewinns eintreten, so fällt der Lottogewinn während des laufenden Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse. Erst nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, gehört der Lottogewinn dem Schuldner in der Insolvenz in voller Höhe.
Rechtliche Hilfe bei Gewinnen in der Insolvenz
Sollten Sie nicht sicher sein, ob und welche Ihrer Besitztümer pfändbar sind, lassen Sie sich von uns beraten.
Frau Rechtsanwältin Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht . Sie berät und vertritt Sie in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen gerne. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin an den Standorten von AHS Rechtsanwälte in Köln und Bonn.